Unterstützungsbeiträge werden dem permanenten Fonds für «Naturkatastrophen Schweiz» entnommen, welcher aus Überschüssen vorangehender Sammlungen konstituiert wurde. Wir leisten Beiträge für Soforthilfe, Überbrückungshilfe sowie an Restkosten von Räumungs- und Wiederinstandstellungsarbeiten:
- Soforthilfe: notwendige erste Anschaffungen und kurzfristige Mehrkosten unmittelbar nach dem Schadenseintritt
- Überbrückungshilfe: Provisorien, Mehrkosten für z. B. Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und dringende provisorische Anschaffungen aufgrund des Schadens
- Restkosten: Nach Übernahme der Kosten von Versicherungen und anderen Stellen z. B. für den Ersatz von Mobiliar, Fahrzeugen, die Räumung und Instandstellung von Land, Strassen, Wegen, Gebäuden, Infrastrukturen, privaten Gewässern etc.