Beiträge für Soforthilfe, Überbrückungshilfe und an Restkosten
Wir leisten Beiträge für Soforthilfe, Überbrückungshilfe sowie an Restkosten von Räumungs- und Wiederinstandstellungsarbeiten:
- Soforthilfe: notwendige erste Anschaffungen und kurzfristige Mehrkosten unmittelbar nach dem Schadenseintritt
- Überbrückungshilfe: Provisorien, Mehrkosten für z. B. Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und dringende provisorische Anschaffungen aufgrund des Schadens
- Restkosten: Nach Übernahme der Kosten von Versicherungen und anderen Stellen z. B. für den Ersatz von Mobiliar, Fahrzeugen, die Räumung und Instandstellung von Land, Strassen, Wegen, Gebäuden, Infrastrukturen, privaten Gewässern etc.
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