So finden Sie Hilfe nach Unwettern in der Schweiz
Wir helfen seit unserer Gründung auch Menschen in Not in der Schweiz. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie Unterstützung beantragen können, wenn Sie durch Unwetter Schäden erlitten haben.
© KEYSTONE
IBAN : CH82 0900 0000 1001 5000 6
Hat ein Unwetter Ihr Hab und Gut zerstört? Bleiben Ihnen nach der Kostenübernahme durch die Versicherung immer noch Kosten, die Sie in finanzielle Bedrängnis bringen?
Dann kann eventuell unsere Unwetterhilfe weiterhelfen.
Wie unsere Unwetterhilfe funktioniert und wie sie diese beantragen können, erfahren Sie hier:
Am besten wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Diese steht normalerweise nach einer Naturkatastrophe in Kontakt mit unseren Partnern Caritas oder dem Schweizerischen Roten Kreuz und kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie Sie weiter vorgehen sollen.
Wenn die Gemeinde nicht weiterhelfen kann, dürfen Sie sich auch direkt an unsere Partnerhilfswerke wenden, welche die von uns unterstützte Hilfe für uns umsetzen:
Bitte beachten Sie, dass die Glückskette keine Beiträge an Bagatellfälle leistet und stets eine Eigenleistung verlangt.
Wir leisten Beiträge für Soforthilfe, Überbrückungshilfe sowie an Restkosten von Räumungs- und Wiederinstandstellungsarbeiten:
Bitte beachten Sie, dass bei der Beurteilung Ihres Gesuches folgende Punkte berücksichtigt werden:
– Die Einkommensverhältnisse (je höher das Einkommen, desto kleiner unser Beitrag)
– Unsere Hilfsleistungen ersetzen nicht eine mangelhafte Versicherungsdeckung
– Beiträge können erst beim Vorliegen aller relevanten Endabrechnungen getätigt werden
– Härtefälle werden gesondert beurteilt
Unternehmen, die alle folgenden Kriterien erfüllen, können ein Gesuch bei uns einreichen:
Wir leisten Beiträge an Überbrückungshilfe und Restkosten: