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Ihre Unterstützung

Legate und Erbschaften

Unterstützen Sie die Glückskette, indem Sie die uns in Ihrem Testament berücksichtigen. Nachfolgend finden Sie alle wichtigsten Informationen. Stärken Sie die Kette der Solidarität.

Solidarisch über das eigene Leben hinaus

Wussten Sie, dass Sie nebst Ihren Liebsten auch Organisationen wie die Glückskette mit einem Legat oder einer Erbschaft in Ihrem Testament begünstigen können? Auf diese Weise zeigen Sie sich solidarisch mit Menschen in Not in der Schweiz und auf der ganzen Welt. 

Der Glückskette können Sie vertrauen: Im Ausland arbeiten wir mit 28 erfahrenen Partnerorganisationen aus der Schweiz und kontrollieren die Qualität der unterstützen Projekte. Jeder Beitrag wird wirksam und verantwortungsvoll eingesetzt.

Frei nach Ihrem Willen

Sie entscheiden, welche Themen Ihnen besonders am Herzen liegen.

Ohne spezifische Angaben Ihrerseits verwenden wir Ihre Testamentsspende dort, wo es am dringlichsten ist. Sie können aber auch unsere permanenten Sammlungen für den Kinderschutz Schweiz, die Kinderhilfe international oder die Nothilfe unterstützen. 

Die Glückskette ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Der Wert Ihres Vermächtnisses fliesst somit ohne Abzüge in den Fonds Ihrer Wahl. 

"Legate und Erbschaften sind von grosser Bedeutung für die Glückskette, um eine sofortige und qualitativ hochstehende Hilfe zu gewährleisten. Ihr Testament ist Ausdruck Ihrer Solidarität mit Menschen in Notlagen in der Schweiz und weltweit. Vielen herzlichen Dank!"

Miren Bengoa

Direktorin Glückskette

Praktische Informationen für Sie

Ihr Online-Testament erstellen

Auf dem Online-Portal des Vereins DeinAdieu haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönliche Situation einzugeben, allfällige Pflichtteile zu berechnen und ein Mustertestament zu erfassen. Dieses müssen Sie anschliessend von Hand niederschreiben, datieren und unterzeichnen, damit es gültig ist.
 

DeinAdieu

 

 

Die Schritte zu Ihrem Testament

Wir beschreiben im untenstehenden Dokument Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Testament aufsetzen und was sie sonst noch alles beachten müssen: 

 

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Mustertestamente

Hier finden sie des Weiteren unsere Mustertestamente:

 

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Sie haben noch ungeklärte Fragen oder Anliegen?

Marianne Ernstberger

MarianneErnstberger

Q&A Legate und Erbschaften

Die freie Quote ist der Teil des Nachlassvermögens, der nicht den pflichtteilsgeschützten Erben vorbehalten bleibt. Mit der Erbrechtsrevision, die seit 01.01.2023 in Kraft ist, ist die freie Quote auf 50 % gestiegen. Die Pflichtteile der direkten Nachkommen wurden gesenkt und derjenige der Eltern gestrichen. 

In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Nachlass wird unter den Familienangehörigen und dem hinterbliebenen Ehepartner, der Ehepartnerin verteilt. Hinterlässt man weder Familienangehörige noch Ehepartner und hat kein Testament verfasst, fällt der gesamte Nachlass an den Staat.

Alles, was der Erblasser, die Erblasserin besitzt. Also Immobilien, Wertschriften, Bankkonten, Schmuck, usw. Auch immaterielle Güter wie Lizenzen, Urheberrechte oder Patente gehören zum Nachlass.

Wie der Name schon sagt: Die vererbende Person ist völlig frei, diese Quote einzusetzen. So ist es beispielsweise möglich, einen pflichtteilsgeschützten Erben zusätzlich zu begünstigen, etwa den Ehepartner oder eines der Kinder. Oft werden Patenkinder, enge Freunde oder gemeinnützige Organisationen wie die Glückskette berücksichtigt. Die freie Quote kann als Gesamtes erbrechtlich zugewiesen oder aufgeteilt werden.

Das Testament muss von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Sie können Ihr Testament zu Hause oder bei der amtlich dafür vorgesehenen Stelle hinterlegen. Die zuständige Stelle ist kantonal unterschiedlich geregelt. Teilweise sind dies Gerichte, die Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde oder das zuständige Notariat. Möglich ist auch eine Hinterlegung beim Willensvollstrecker, der Willensvollstreckerin. Wenn Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren, achten Sie darauf, dass es zugänglich und leicht auffindbar ist. Wer sicher gehen möchte, dass das Testament gesetzeskonform ist, lässt es von einer rechtskundigen Person prüfen.

 

Wenn Sie die Glückskette mit der freien Quote oder einem Teil davon begünstigen möchten, dann achten Sie bitte auf die genaue Bezeichnung und Adresse der Glückskette (Glückskette / Chaîne du Bonheur, Quai Ernest-Ansermet 20, 1211 Genf 8).

Es gibt verschiedene Formen, der Glückskette etwas zu hinterlassen. Wird die Organisation mit einem bestimmten Anteil als Erbin eingesetzt, gehört sie zur Erbengemeinschaft. In diesem Fall erhält sie zusammen mit den anderen Erben Einblick in den gesamten Nachlass und ist Partei der Erbteilung.

 

Wird die Organisation mit einem bestimmten Betrag aus der freien Quote bedacht, handelt es sich um ein Vermächtnis (Legat). Anstelle von fixen Summen besteht die Möglichkeit, ein Legat als Quote des Nachlasses zu definieren.

Ist der Nachlass gross, besteht bei fixen Beträgen das Risiko, dass man einer Organisation weniger zuweist, als mit der freien Quote effektiv möglich gewesen wäre. Ist hingegen der Nachlass kleiner als angenommen, werden mit einem fix zugewiesenen Betrag unter Umständen die Anteile der pflichtteilsgeschützten Erben verletzt. Deshalb kann es ratsam sein, für Legate Prozente einzusetzen.

Das ist grundsätzlich möglich. Wir raten jedoch, einen spezifischen Verwendungszweck zu vermeiden. Eine humanitäre Krise oder eine Naturkatastrophe, die heute im Fokus steht, ist möglicherweise zur Zeit des Ablebens nicht mehr aktuell. Die Glückskette verwendet Einkünfte aus Legaten und Erbschaften dort, wo es am dringlichsten ist. Alternativ können Sie die permanenten Fonds der Glückskette zu nennen: Kinderschutz Schweiz, Kinderhilfe international, Nothilfe.

Die Glückskette kann Ihnen bei Bedarf gerne den Kontakt zu einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt vermitteln für ein kostenloses Erstgespräch. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie die Glückskette und ihre Arbeit besser kennenlernen möchten. Wir sind gerne persönlich für Sie da!

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