Unterstützung für Projekte in der Schweiz

Sie möchten eine Finanzierung für ein Projekt in der Schweiz beantragen? Hier finden Sie alle nötigen Informationen dazu.

Im Sozialbereich engagieren wir uns insbesondere für den Kinderschutz, für jungen Menschen mit sozialen und beruflichen Integrationsschwierigkeiten, sowie für Obdachlose und ausgegrenzte Menschen.

Diese drei permanenten Fonds werden regelmässig durch Sammlungen und Spenden gespiesen. Anträge auf Unterstützung können nur im Rahmen einer Projektausschreibung gestellt werden (maximal eine Ausschreibung pro Fonds pro Jahr).

Kinderschutz in
der Schweiz

 

Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu diesem Fonds.

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Berufliche und soziale Integration junger Menschen in der Schweiz

 

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Unterstützung für obdachlose und ausgegrenzte Menschen in der Schweiz

 

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Unterstützung von Projekten für den Kinderschutz in der Schweiz

Sind Sie eine private Organisation, die in der Schweiz im Bereich des Kinderschutzes tätig ist? Möchten Sie ein Angebot für Kinder entwickeln oder ausbauen?

Unter bestimmten Bedingungen können wir Ihr Projekt unterstützen. Folgend erfahren Sie, wie die Fördermodalitäten aussehen und wie Sie die Unterstützung beantragen können:

Antragsberechtigt sind private, schweizerische Organisationen (Vereine, Stiftungen), die als gemeinnützig anerkannt sind und eine ausgewiesene Professionalität aufweisen.

Unterstützt werden können Initiativen/Angebote, die sich vorrangig an Kinder richten, wie z. B.:

  • Förderung von günstigen Entwicklungsbedingungen und Prävention von Kindesmisshandlung durch die Unterstützung von Familien
  • Stärkung der Ressourcen von belasteten Familiensystemen durch niederschwellige soziale Angebote
  • Stärkung und Unterstützung der Fähigkeiten von Eltern, Kinder vor Misshandlung zu schützen und ein günstiges Umfeld für ihre Entwicklung zu schaffen
  • Verbesserung der Fähigkeit von Fachpersonen, auffällige oder problematische Familiensituationen frühzeitig zu erkennen und angemessen zu intervenieren
  • Begleitung von Familien zur Stärkung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung durch die Förderung der Entwicklung der Kinder
  • Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit geeigneten Instrumenten, insbesondere in den verschiedenen Übergangsphasen

Die Richtlinien und die Unterstützungskriterien für die Projektauswahl können hier im PDF-Format heruntergeladen werden:

Richtlinien (PDF)

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Zurzeit ist kein neues Projekteingabedatum vorgesehen.

Das folgende Dokument erklärt die Funktionsweise der Glückskette in Bezug auf die Finanzierung und Begleitung von Projekten aus dem Sozialbereich in der Schweiz. Es präzisiert die Verfahren und Vorschriften, die eine Organisation für die Unterbreitung und die Begleitung der Projekte im Rahmen einer Partnerschaft mit der Glückskette einhalten muss. Durch die Einhaltung ihrer Werte und Prinzipien stellt die Glückskette die von ihr definierte Qualität sicher.

Verfahren “Finanzierung und Begleitung von Sozialhilfeprojekten in der Schweiz” (PDF) 

Organisationen, die im Rahmen dieses Fonds bei der Glückskette ein Projekt einreichen, müssen während des Gesuchverfahrens ihre Praxis im Bereich der Gewaltprävention darlegen und sich insbesondere zu den Empfehlungen des folgenden Referenzhandbuchs positionieren:

Prävention von Grenzverletzungen und sexueller Ausbeutung, Leitfaden für Organisationen (PDF)

In der Regel können Projektbeiträge der Glückskette höchstens zweimal erneuert werden mit einer maximalen Dauer von fünf Jahren für ein Projekt. Eine neue Finanzierung kann sich nur auf eine neue Finanzierungsperiode beziehen. Die Projektfinanzierung darf grundsätzlich nicht mehr als acht Monate nach der Projekteingabe beginnen.

Grundsätzlich kann die Glückskette maximal ein Projekt pro Organisation pro Projektaufruf unterstützen. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Unterstützung desselben Projekts bevorzugt. Es ist jedoch ebenfalls möglich, ein neues Projekt von der gleichen Organisation zu unterstützen, anstatt ein bereits unterstütztes Projekt.

Unterstützung von Projekten für die berufliche und soziale Integration junger Menschen in der Schweiz

Sind Sie eine in der Schweiz tätige private und nicht gewinnorientierte Organisation aus dem Sozialbereich, die Projekte für junge Menschen umsetzt? Begleiten Sie die jungen Menschen bei ihrer sozialen und beruflichen Integration?

Unter bestimmten Bedingungen können wir Ihr Projekt unterstützen. Folgend erfahren Sie, wie die Fördermodalitäten aussehen und wie Sie die Unterstützung beantragen können:

Antragsberechtigt sind private, schweizerische Organisationen (Vereine, Stiftungen), die als gemeinnützig anerkannt sind und eine ausgewiesene Professionalität aufweisen.

Wir unterstützen Projekte für die soziale und berufliche Eingliederung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 25 Jahren, die in der Schweiz leben. Die Projekte verfolgen folgende Ziele:

  • Sie mobilisieren und fördern die persönlichen Ressourcen und Grundkompetenzen von jungen Menschen in Not, indem es ihr Selbstvertrauen stärkt und sie für die berufliche und gesellschaftliche Wiedereingliederung motivieren.
  • Sie bieten Jugendlichen, die eine kontinuierliche Unterstützung benötigen, die Möglichkeit einer zertifizierten Berufsausbildung.
  • Sie verbessern die Chancen einer sozialen und beruflichen Integration von jungen Migrantinnen und Migranten, die kürzlich in der Schweiz angekommen sind.
  • Sie eröffnen jungen Frauen Möglichkeiten zur sozialen und beruflichen Integration, unter Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sein können.

Die Richtlinien und die Unterstützungskriterien für die Projektauswahl können hier im PDF-Format heruntergeladen werden: Richtlinien

Aktuell gibt es keinen Aufruf.

Zurzeit ist kein neues Projekteingabedatum vorgesehen.

Das folgende Dokument erklärt die Funktionsweise der Glückskette (GK) in Bezug auf die Finanzierung und Begleitung von Projekten aus dem Sozialbereich in der Schweiz. Es präzisiert die Verfahren und Vorschriften, die eine Organisation für die Unterbreitung und die Begleitung der Projekte im Rahmen einer Partnerschaft mit der Glückskette einhalten muss. Durch die Einhaltung ihrer Werte und Prinzipien stellt die Glückskette die von ihr definierte Qualität sicher.

Verfahren der Finanzierung und Begleitung von Projekten aus dem Sozialbereich in der Schweiz (PDF)

Organisationen, die im Rahmen dieses Fonds bei der Glückskette ein Projekt einreichen, müssen während des Gesuchverfahrens ihre Praxis im Bereich der Gewaltprävention darlegen und sich insbesondere zu den Empfehlungen des folgenden Referenzhandbuchs positionieren:

Prävention von Grenzverletzungen und sexueller Ausbeutung, Leitfaden für Organisationen (PDF)

Projekte, welche bereits von der Glückskette unterstützt wurden, werden bevorzugt, solange die Unterstützung nicht mehr als fünf Jahre beträgt.

Eine neue Finanzierung kann sich nur auf eine neue Finanzierungsperiode beziehen. Die Projektfinanzierung darf nicht früher als am 1. Januar 2024 beginnen.

Grundsätzlich kann die Glückskette maximal ein Projekt pro Organisation pro Projektaufruf unterstützen.

Unterstützung für Projekten für obdachlose und ausgegrenzte Menschen in der Schweiz

Sie sind eine in der Schweiz tätige private und nicht gewinnorientierte Organisation, die Menschen unterstützt, die obdachlos oder ohne festen Wohnsitz sind oder in unwürdigen Wohnverhältnissen leben, und möchten in diesem Bereich ein neues Angebot entwickeln oder ein bestehendes weiterentwickeln? Sie sind eine Organisation der Zivilgesellschaft und möchten ein Projekt auf die Beine stellen?

Unter bestimmten Bedingungen können wir Ihr Projekt unterstützen. Folgend erfahren Sie, wie die Fördermodalitäten aussehen und wie Sie die Unterstützung beantragen können:

Beitragsgesuche stellen können privatrechtliche und nicht gewinnorientierte Organisationen (Vereine, Stiftungen) in der Schweiz. Initiativen oder Projekte, die von anderen Akteuren eingereicht werden (zum Beispiel Aktionen von Freiwilligen oder Selbsthilfegruppen), können ebenfalls berücksichtigt werden. Für diese nicht formell bestehenden Strukturen verlangt die Glückskette eine Empfehlung durch eine anerkannte Organisation oder Referenzperson im betreffenden Bereich.

Mit dem Fonds sollen Projekte mitfinanziert werden, bei denen auf die Betroffenen zugegangen wird, die sie begleiten und ihnen helfen. Diese Projekte können folgende Schwerpunkte haben:

  • Unterkünfte: Notunterkünfte, Pilotprojekte im Bereich “Housing First”, Projekte in den Bereichen “Street to Home”, “Tiny Housing”, Projekte im Zusammenhang mit sogenannten Gammelwohnungen, Vertrauensverträge, usw.
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Problemen, die durch die Obdachlosigkeit entstehen: Ernährung, Gesundheit, Tagesstätten, Bereitstellung von Gegenständen zum Schlafen, Bereitstellung von Schliessfächern, usw.
  • Aktivitäten zur sozialen, kulturellen und/oder politischen Integration der Begünstigten, die unter anderem auch einen anderen Blick auf die Obdachlosigkeit ermöglichen usw.
  • Strassensozialarbeit (Streetwork), aufsuchende Sozialarbeit: Zugehen auf Menschen, die keine Hilfsstrukturen in Anspruch nehmen, die bei der Inanspruchnahme von Hilfe Unterstützung benötigen usw.
  • Spezifische Dienstleistungen, die sich an Frauen, Jugendliche oder Kinder richten, welche von Obdachlosigkeit betroffen sind oder in unwürdigen Wohnverhältnissen leben
  • Juristische Unterstützung und Begleitung von obdachlosen Menschen, von Obdachlisgkeit Bedrohten sowie von Menschen in prekären Wohnverhältnissen in Bezug auf die Durchsetzung ihrer Rechte; Projekte, die es ihnen ermöglichen, sich Gehör zu verschaffen usw.
  • Projekte zur Mobilisierung und Koordinierung von Netzwerken, damit die verschiedenen Angebote zugänglich werden usw.

Die Richtlinien und die Unterstützungskriterien für die Projektauswahl können hier im PDF-Format heruntergeladen werden:

Richtlinien (PDF) 

Aktuell gibt es keinen Aufruf.

Zurzeit ist kein neues Projekteingabedatum vorgesehen.

Das folgende Dokument erklärt die Funktionsweise der Glückskette (GK) in Bezug auf die Finanzierung und Begleitung von Projekten aus dem Sozialbereich in der Schweiz. Es präzisiert die Verfahren und Vorschriften, die eine Organisation für die Unterbreitung und die Begleitung der Projekte im Rahmen einer Partnerschaft mit der Glückskette einhalten muss. Die GK stellt so durch den Respekt ihrer Werte und Prinzipien die von ihr definierte Qualität sicher.

Verfahren „Finanzierung und Begleitung von Projekten aus dem Sozialbereich in der Schweiz“(PDF) 

In der Regel können Projektbeiträge der Glückskette höchstens zweimal erneuert werden, und die Glückskette unterstützt ein Projekt maximal fünf Jahre lang.

Eine neue Finanzierung kann sich nur auf eine neue Finanzierungsperiode beziehen. Die Projektfinanzierung darf grundsätzlich nicht mehr als acht Monate nach dem Datum der Vertragsunterzeichnung beginnen.

Grundsätzlich kann die Glückskette maximal ein Projekt pro Organisation pro Projektaufruf unterstützen. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Unterstützung desselben Projekts bevorzugt. Es ist jedoch möglich, ein neues Projekt aus der gleichen Organisation zu unterstützen, anstatt ein bereits unterstütztes Projekt.

Wenn Sie Fragen haben oder mehr über unsere Stiftung erfahren möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.