01.05.2017

Hilfe für Opfer von Frostschäden

Unwetter Schweiz

Die Nächte in der zweiten Aprilhälfte waren in der Schweiz mancherorts so kalt wie schon lange nicht mehr. Viele Wein- und Obstbauern werden deshalb einen Grossteil ihrer Ernte verlieren. Betroffene Betriebe melden sich am besten bei den zuständigen kantonalen Fachstellen.

Je nach Unterstützungsmöglichkeiten der Kantone und der Höhe der verbleibenden Restkosten können eventuell Gesuche bei fondssuisse (ebenfalls bekannt als Schweizerischer Elementarschädenfonds) eingereicht werden.

Fondssuisse klärt zurzeit die Unterstützungsmöglichkeiten für Frostschäden ab. Im Normalfall sind Frostschäden bei fondssuisse gemäss den aktuellen Richtlinien nicht beitragsberechtigt. In Anbetracht der aktuellen Situation prüft fondssuisse aber die Unterstützung von existentiell bedrohten Betrieben.

Die Glückskette verfügt ebenfalls über einen Fonds für die Opfer von Naturkatastrophen in der Schweiz. Mit den Geldern dieses Fonds können wir Privatpersonen oder kleine und mittlere Unternehmen unterstützen. Wir tragen subsidiär zur Deckung von Restkosten bei, die weder von Versicherungen noch von der öffentlichen Hand oder von Dritten übernommen werden.

Im Falle der Frostschäden bearbeiten wir Unterstützungsgesuche von Härtefällen in zweiter Instanz nach einem eventuellen Entscheid von fondssuisse.

Gesuche an die Glückskette aus den Kantonen Bern, Wallis, Basel, Solothurn und der Westschweiz beantwortet unser operationeller Partner das Schweizerische Rote Kreuz. Caritas kümmert sich um Anfragen aus der übrigen Deutschschweiz und dem Tessin.

Wenn Sie Fragen haben oder mehr über unsere Stiftung erfahren möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.